Soziale Netzwerke, Messenger und Bilderrechte

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WhatsApp, Threema, Telegram und die Sicherheit

Bei der Nutzung der Sozialen Netzwerke, der Messenger, Fotodienste wie Snapchat usw. bleibt die Frage der Sicherheit der Kommunikation und der versendeten Daten immer noch für viele Nutzer ungeklärt. Inzwischen haben wir uns daran gewöhnt.

Vor kurzem erwarb Facebook für eine unglaubliche Summe den beliebten Messenger Dienst WhatsApp. Facebook steht ja seit langem schon in der Kritik sich mit den AGBs (s. hierzu unseren Beitrag: Das ABC der Facebook Datenbestimmungen) die jedes Mitglied akzeptieren muss, nichtexklusive, aber trotzdem, Nutzungsrechte an allen Fotos, Videos und sonstigen Äußerungen des Nutzers, die er mit „seinem“ Freundesnetzwerk teilt, zu sichern. Als nun WhatsApp, der kostenlose SMS-Ersatz, in dem noch privatere Informationen und Bilder zwischen zwei oder mehreren Nutzern versendet werden, von Facebook gekauft wurde löschten viele Nutzer des Dienstes daraufhin die App von ihren Smartphones und iPhones und wechselten zu einem der Konkurrenten. Der schweizer Anbieter Threema, der mit einem verschlüsselten Versand von Textnachrichten, Bildern und Videos an für seinen Dienst warb, bekam den größten Zulauf. Über 2,8 Millionen Nutzer hat der Dienst mittlerweile, meldet das Handelsblatt, und berichtet über des Sicherheitsanspruchs Dichtung und Wahrheit. Threema bietet viel Sicherheit, die auch von unabhängigen Tests, etwa durch Stiftung Warentest oder den IT-Sicherheitsanbieter PSW bestätigt wird. Doch Begriffe wie „Public-Key-Verfahren“, „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ oder „Schlüsselpaare“ überfordern viele Nutzer.

Wem gehören meine Bilder?

Wie schon vor zwei Jahren, als Facebook die beliebte Retro-Foto-App Instagram gekauft hatte, fragten sich viele Nutzer: Was ist mit meinen Fotos? Bin ich die Rechte nun los? Allfacebook berichtete zu diesem Thema, wie auch jetzt zum Thema Bilderrechte bei WhatsApp.

Grundsätzlich gilt wie bisher auch:

    Ihre Daten (Texte, Bilder etc.) gehören grundsätzlich Ihnen selbst. Das Urheberrecht kann man nicht einfach so wegnehmen.
    Aber: viele Dienste wie Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp und andere bekommen von Ihnen eine Nutzungserlaubnis, d.h. sie können die Bilder in ihrem Sinne einsetzen.
    Diese wird sicher für bestimmte Funktionen der Dienste benötigt, wie z.B. die Anzeige der Menschen die bereits Fan einer Facebook Fanpage sind in der so genannten Likebox.
    Ob Ihre Bilder für Werbezwecke verwendet werden, hält z.B. allfacebook für „eine[n] der unwahrscheinlichsten Nutzungsfälle, der eintreten kann.“ Ein Blick in die Privatsphäreeinstellungen ist jedoch allemal gut!

Bilderrechte in Social Media

Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat zum Thema Bilderrechte schon einige übersichtliche und umfangreiche Artikel verfasst. Lesen Sie selbst:

Mehr zum Thema

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